Teilnahmebedingungen für die 4. Aiblinger Umweltausstellung
1. Veranstaltungsort:
2. Öffnungszeiten:
Samstag, 12. Mai 2007 10:00 – 19:00 Uhr, Sonntag, 13. Mai 2007 10:00 – 18:00 Uhr.
Im Interesse aller Aussteller und Besucher müssen die Stände während der gesamten Öffnungszeit in vollem Umfang betrieben werden.
3. Auf- und Abbau:
Aufbau: Freitag, 11. Mai 2007, 14:00 - 18:00 Uhr; Samstag, 12. Mai 2007, 7:30 - 9:00 Uhr Abbau: Sonntag, 13. Mai 2007, ab 18 Uhr.
Mit dem Besetzen der Stände muss vor Beginn der Ausstellung bis spätestens 9:00 Uhr begonnen werden. Anderenfalls kann der Veranstalter davon ausgehen, dass der Stand nicht mehr belegt wird, und ihn anderweitig vergeben. Wichtig: Die Zahlungsverpflichtung wird dadurch nicht aufgehoben!
Die offizielle Eröffnung der Ausstellung findet am Samstag um 12 Uhr statt.
Vor Publikumseinlass müssen der Aufbau fertig gestellt und die Gänge (=Fluchtwege!) frei geräumt sein. Nach dem Abbau sind die Standplätze sauber zu übergeben. Eventuell entstandener Müll muss vom Aussteller selbst entsorgt werden; kleinere Mengen an sortierten Wertstoffen können auf Wunsch und nach vorheriger Absprache durch den Veranstalter entsorgt werden.
4. Standgebühren:
Im Innenbereich: Stand 2 x 3m: 168,- Euro, Stand 3 x 3m: 240,- Euro. Im Außenbereich: Stand 3 x 3m (Pavillongröße 9 qm): 150,- Euro, jeder weitere qm: 17,- Euro.
Alle Preise verstehen sich INCLUSIVE der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Für Vorführungen oder andere Aktionen wird je nach Aufwand ein Preisnachlass gewährt. Gemeinnützige Vereine und Organisationen erhalten Sonderkonditionen, sollten jedoch einen Beitrag zum Rahmenprogramm leisten (z. B. Vorführungen, Vorträge o. ä.).
Biertisch-Garnituren können auf Wunsch zum Preis von 6,-Euro / Garnitur (1 Tisch und 2 Bänke) ausgeliehen werden, jedoch nur nach vorheriger Reservierung!
5. Standzuweisung und Teilung:
Die Standzuweisung erfolgt durch den Veranstalter. Eine Teilung bzw. Doppelbelegung des Standes bedarf der vorherigen Absprache. Es bleibt dem Veranstalter vorbehalten, in diesem Fall einen Zuschlag zu erheben.
6. Versicherung und Haftung:
Der Veranstalter hat eine Versicherung gegen die üblichen versicherungsfähigen Gefahren im Rahmen einer Ausstellung abgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an den Ständen, der Ware oder für deren Abhandenkommen. Die Aussteller haften für durch sie oder ihr Personal verursachte Schäden.
Das Ausstellungsgelände wird in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag bewacht.
7. Strom und Gas:
Eine allgemeine Grundbeleuchtung in der Halle ist vorhanden.
Im Innenbereich sind Stromkosten bis zu einem Anschlusswert von max. 250W in den Standgebühren enthalten; evtl. Mehrverbrauch wird in Rechnung gestellt. Im Außenbereich kann ein Stromanschluss nur gegen Kostenerstattung erfolgen.
Zusatzlampen und Zuleitungen werden nicht vom Veranstalter gestellt! Von den Ausstellern mitgebrachte Geräte und Kabel müssen den VDE- und CE-Richtlinien entsprechen. Gas und offenes Feuer sind im Innenbereich nicht gestattet! Auch die Verwendung elektrischer Heizgeräte ist nicht zulässig. Der Aussteller haftet für alle Schäden durch nicht erlaubte oder nicht fachgerecht angeschlossene Geräte.
8. Verschiedenes:
Alle Gänge sind auch Fluchtwege und als solche, ebenso wie die Notausgänge, unbedingt immer frei zu halten!
9. Zahlungsbedingungen:
Die Anmeldung wird mit der fristgerechten Bezahlung der Standgebühren wirksam. Den Zahlungstermin entnehmen Sie bitte der Rechnung.
10. Rücktritt von der Anmeldung:
Storniert ein Aussteller seine Anmeldung, so werden folgende Stornogebühren fällig: Bei Stornierung vor dem 1. März 2007: keine, zwischen 1. März und 1. April: 50% der Standgebühren, nach dem 1. April 2007: 100% der Standgebühren.
11. Datenschutz
Die Daten der Aussteller werden von Seiten des Veranstalters nur für die Zwecke der Aiblinger Umweltausstellung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Adresse, Telefon- und Faxnummer sowie Email- und Internetadresse werden im Ausstellerverzeichnis veröffentlicht, soweit der Aussteller dem nicht auf der Anmeldung ausdrücklich widerspricht.
12. Anerkenntnis:
Der Aussteller erkennt durch seine Anmeldung und die Bezahlung der Standgebühren die Teilnahmebedingungen in allen Punkten an und verpflichtet sich gleichzeitig, alle orts-, bau-, feuer- und gewerbepolizeilichen Vorschriften zu beachten.
13. Gerichtsstand:
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